Klimaschutz ist Verfassungsrecht – Neue Gutachten zeigen enge Grenzen für Politik

Wie viel Spielraum hat die Politik beim Klimaschutz? Ein neues Gutachten von Prof. Dr. Christian Calliess & Prof. Dr. Gregor Kirchhof im Auftrag der KlimaUnion zeigt: Klimaschutz ist rechtlich bindend und kann nicht einfach zurückgenommen werden.

Die Kernaussagen:

Vierfache rechtliche Verankerung: Klimaschutz ist ein Völkerrecht, EU-Recht, der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) & dem Grundgesetz fest verankert.

Rückschrittsverbot: Einmal erreichte Schutzstandards dürfen nicht ohne zwingende Gründe gesenkt werden.

EU & Verfassungsrecht verpflichten zu Klimaschutz: Das Pariser Abkommen, das EU-Klimagesetz und Art. 20a GG setzen klare rechtliche Grenzen für politische Änderungen.

Was bedeutet das?


Die zukünftige Politik kann Klimaschutz nicht einfach zurückdrehen – jede Änderung muss sich an Verfassung & internationalen Verpflichtungen messen lassen. Deswegen ist Klimaneutralität eine Verpflichtung, keine Option.