Positionspapier – Reform des europäischen Emissionshandels: Einordnung und Anpassungsvorschläge
Der Emissionshandel (ETS) ist für die KlimaUnion das zentrale Klimaschutzinstrument – marktwirtschaftlich, technologieoffen und kosteneffizient. Seit 2005 sanken die Emissionen in den erfassten Sektoren um 39 %, während die Wirtschaft um 71 % wuchs. Mit Blick auf das EU-Klimaziel 2040 muss das Instrument nun so weiterentwickelt werden, dass Klimaschutz und industrielle Wettbewerbsfähigkeit zusammen gedacht werden.
Wir fordert dazu fünf zentrale Anpassungen am Kommissionsvorschlag:
Erstens sollen ETS-Einnahmen direkter und unbürokratischer an die Industrie zurückfließen, etwa über betriebseigene Konten für Transformationsinvestitionen, statt für den Kernhaushalt oder sachfremde Ausgaben verwendet zu werden.
Zweitens sollte der lineare Reduktionsfaktor (LRF) bereits ab 2031 stärker abgesenkt werden (auf 3,4 %), damit Teile der Industrie früher entlastet werden, wenn Transformationsinfrastruktur erst aufgebaut wird (und dafür später weniger) – das Gesamtziel bleibt gleich.
Drittens braucht es bei kostenlosen Zertifikatszuteilungen eine Fristverlängerung für die Konditionalitäten, wenn nötige Strom-, Wasserstoff- oder CCS-Infrastruktur fehlt, sowie die Anrechnung bereits getätigter Investitionen.
Viertens schlägt die KlimaUnion einen neuen First-Mover-Ausgleich vor: einen zeitlich befristeten Mechanismus, der Vorreiter-Unternehmen, die bereits vor der Reform in klimafreundliche Produktion investiert haben, vor Wettbewerbsnachteilen durch ein schwächeres Preissignal schützt.
Fünftens sollten permanente Negativemissionen unbegrenzt (statt über eine begrenzte Zertifikatsmenge) angerechnet und von Unternehmen durch Eigenerzeugung oder Zukauf direkt als Kompensation verwendet werden können.
